BKF MODULE 95 LKW / BUS
WEITERBILDUNG GEM. BKRFQG
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer Weiterbildung, die gerne auch als die 5 Module bezeichnet wird.
Gemäß dem BKrFQG müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E erforderlich ist regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden.
Als Nachweis der Weiterbildung wird nach Korrektur: Abfrage der Daten durch die Führerscheinstelle die befristete Schlüsselzahl 95 in den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingetragen.
WEITERBILDUNG FÜR LKW- / BUS-FAHRER DURCH DIE „5 BKF MODULE“
Zielgruppe
Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
Rechtliche Grundlagen
Europäischen Richtlinie 2003/59/EG
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
TERMINE FÜR DIESEN KURS
FÜR FIRMEN
Sie wollen Ihre Fahrer:innen nicht einzeln sondern als Gruppe geschult bekommen? Ihre Fahrer:innen sollen keine langen Anfahrtswege auf sich nehmen müssen? Dann haben wir die Lösung! Auf Wunsch führen wir die Modul-Schulung bei Ihnen im Haus durch! Wir prüfen mit Ihnen vorab, ob Ihre Räumlichkeiten geeignet sind und lassen diese dann für Sie zu. Gerne führen wir dann auch ein Modul an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in "Teilzeit" durch. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bei uns und wir finden den für Sie passenden Weg!